Urkunde von 1893 im Turmknopf der Clemenskirche

 

                                          Horrheim, den 21. September 1893

 

Am 5. Juli 1893 wurde der Thurm der hiesigen Kirche vom Blitze getroffen und am Schieferdach und am Gemäuer beschädigt. Da in den letzten Jahren dem Kirchengebäude wiederholt von Gewittern Gefahr drohte, so beschloß der Kirchengemeinderat einen Blitzableiter aufstellen und die vorhandenen Schäden verbessern zu lassen. Die Arbeit wurde den Königl. Hoflieferanten, Gebrüder Alb in Stuttgart, und dem Schieferdecker Adam Stöhr in Ludwigsburg übertragen.

 

Seitdem im Jahre 1834 der Knopf des Kirchturms u. das Kreuz desselben heruntergenommen worden sind, haben sich im Land und in der Gemeinde, in bürgerlicher und kirchlicher Beziehung wesentliche Veränderungen zugetragen.

 

Der mehr als 50jährige Frieden wurde 1866 durch den Krieg zwischen Preußen, Österreich und Süddeutschland, 1870 und 1871 durch den Krieg zwischen Frankreich, Preußen und den anderen deutschen Ländern gestört. Nach dem Wunsche der deutschen Fürsten und Völker übernahm der alte, fromme und siegreiche König Wilhelm I von Preußen die Kaiserkrone des deutschen Reiches, das im feindlichen Lande neubegründet worden war. Ihm folgte zu kurzer Regierung der heldenmütige aber schwerkranke Kaiser Friedrich, dessen Nachfolger 1888 sein jugendlicher Sohn Wilhelm II geworden ist.

 

In Württemberg regierte bis 1864 König Wilhelm l, bis 1891 König Karl I, seitdem ist Wilhelm II auf den Thron seiner Väter gestiegen. An dem Wohlstand des Landes in Ackerbau und Weinbau, Gewerbe und Handel, Verbesserung der Verkehrswege durch Eisenbahnen und Telegraphen u. s. f. nahm auch die Gemeinde Horrheim, welche bei der Volkszählung am 1. Dez. 1890 - 1281 Einwohner hatte, Anteil. Aber auch von den Notständen, welche da und dort auftraten, wurde sie nicht verschont. Namentlich herrschte im Jahre 1893 bei großer Trockenheit allgemeiner Futtermangel und es wurde in diesem und in den letzten Jahren die Einwohnerschaft wiederholt durch tödliche Kinderkrankheiten und böswillige Brandstiftungen in Sorge versetzt.

 

Eine für die evangelische Landeskirche bedeutungsvolle Änderung war 1851 die Einrichtung der Pfarrgemeinderäte, später der Synodalordnung. Im Jahre 1887 folgte die Kgl. Verordnung betreffend die Wahl des Kirchengemeinderats u. die Ausscheidung des Kirchenvermögens. Bei der am 1. Juli 1893 vollzogenen Endabrechnung betrug das Gesamtgeldvermögen der Kirchengemeinde 23917,47 Mark. Das Kirchengebäude war in den letzten Jahren nach innen und außen wesentlich verbessert und verschönert, auch mit einem Ofen versehen worden. Die 3 Schulklassen zeigen einen günstigen Stand der Kenntnisse; in wenigen Wochen wird eine Kleinkinderpflege eingeweiht werden, welche Herr G. Dörner, Eisenbahnsekretär a. D. zum Andenken an seine Eltern, Pfarrer Dörner hier, hat erbauen lassen. Beinahe sämtliche Ortseinwohner gehören der evangelischen Landeskirche an, nur einzelne Personen leben hier, welche zur katholischen Kirche gehören oder anderen Religionsgemeinschaften sich angeschlossen haben.

 

Wir danken Gott, daß er der Gemeinde Horrheim bisher sein Wort und seine heil. Sakramente lauter und rein erhalten, daß er dieses Jahr in Äckern und Weinbergen mit seinem Gute reichlich gesegnet hat, und bitten ihn, daß er an diesem Orte auch fernerhin sein Reich bauen und von dieser Kirche aus seine Gnade in unsern Häusern und Familien möge walten lassen.

 

 

Der Kirchengemeinderat

 

Pfarrer Magenau

Schultheiß Hörnlen

Christian Merker

Elias Rau

Ferdinand Schelling

Johann Schwerdtfeger

Wilhelm Wezel

Friedrich Abel

Gottlieb Allmendinger